Service
Erstgespräch
Gerne lade ich Sie für ein erstes Kennenlernen zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein und nehme mir Zeit, Ihr Anliegen ausführlich mit Ihnen zu besprechen. Wir können in Ruhe gemeinsam beraten, welche Hilfe Sie benötigen und wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Krankenkasse
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich eine reine Privatpraxis für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Kosten des Heilpraktikers für Psychotherapie werden unter Umständen ganz oder teilweise von privaten Krankenversicherungen, Beihilfen und Zusatzversicherungen erstattet. Welche Leistungen erstattet werden, ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. Bitte klären Sie die Kostenerstattung vor Behandlungsbeginn für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung/Beihilfestelle. Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker für Psychotherapie.
Bereitschaftsdienst für meine Klienten
Akute Beschwerden und Krisen kennen leider keine Feiertage. Für meine Klienten biete ich meinen Bereitschaftsdienst an, sollten Sie am Wochenende oder am Feiertag meine Unterstützung benötigen. In diesem Fall scheuen Sie sich bitte nicht und sprechen Sie mir bitte nach der Ansage auf meine Mailbox. Ich höre diese regelmäßig ab und melde mich dann baldmöglichst bei Ihnen.
Hausbesuche für meine Klienten
Auf Wunsch biete ich für meine Klienten im „Großraum” Wuppertal auch Hausbesuche an. Der Preis berechnet sich hier nach Entfernung, Aufwand und Dauer der Behandlung bzw. Abrechnung nach Stundensatz.
Behandlungskosten für Therapie / Coaching / Burnout-Prävention
Die Behandlungskosten/Beratungskosten (auch telefonisch oder schriftlich) sind abhängig von der Dauer der Sitzung, i. d. R. 50 Minuten. Die Berechnung meines Honorars erfolgt auf Basis meines Stundensatzes (50 Min. 80,00 Euro). Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder eine Coaching-Rechnung für Ihre Steuererklärung.
Terminverschiebung/-absage
Falls Sie einen bereits gebuchten Termin absagen müssen, bitte ich Sie, dies mindestens 24h, bzw. einen Werktag vorher zu tun. Andernfalls behalte ich mir vor, den Termin für die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen, da es oft nicht möglich ist, kurzfristig den Termin erneut zu belegen.
„Eines Tages oder Tag eins! Du entscheidest!”